FORMULARE

Notargebühren

Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben – dies gewährleistet, dass Sie bei jedem Notar dieselben Gebühren bezahlen. Das Gerichts- und Notarkostengesetz stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Die Kosten richten sich nämlich nach dem sogenannten Geschäftswert, so dass ein Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) mit geringerem Wert (geringem Kaufpreis) auch weniger kostet als eines mit einem hohen Wert (hohen Kaufpreis). Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. So wird gewährleistet, dass jeder Notar bundesweit dieselben Kosten erhebt. Damit Sie eine Vorstellung von der Höhe der Kosten erhalten, haben wir Beispielrechnungen für einige der häufigsten Geschäfte angestellt und die Kosten unten zusammengefasst. Natürlich können die Kosten im konkreten Fall nach unten oder oben abweichen, je nach Lage des konkreten Falles. Auch können Sie einen ersten Eindruck der Kosten der Urkunde erhalten, wenn Sie den Gebührenrechner verwenden. Verträge (Kauf- und Schenkungsverträge, Eheverträge, Erbverträge, Gesellschaftsverträge) kosten in der Regel eine zweifache Gebühr, einseitige Erklärungen (Testament, Vollmacht) eine einfache Gebühr. Dazu kommen meist noch Vollzugs- und Betreuungsgebühren, Scangebühren, Schreibauslagen und stets die Mehrwertsteuer.

Gebührenrechner

Laden Sie den Gebührenrechner als Excel Datei von der Website der Bundesnotarkammer herunter.
 Sie finden ihn dort in der rechten Spalte.
Zum Gebührenrechner der Bundesnotarkammer

Beispielsrechnungen

Kaufvertrag über ein Gebäudegrundstück oder eine Wohnung
  • im Wert von € 100.000,00: 1.300,00 €
  • im Wert von € 250.000,00: 2.300,00 €
  • im Wert von € 500.000,00: 4.000,00 €
  • im Wert von € 750.000,00: 5.500,00 €
Grundschuldbestellungen mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
  • im Wert von € 50.000,00: 400,00 €
  • im Wert von € 100.000,00: 600,00 €
  • im Wert von € 300.000,00: 1.200,00 €
  • im Wert von € 500.000,00: 1.600,00 €
Erbvertrag
  • im Wert von € 100.000,00: 900,00 €
  • im Wert von € 300.000,00: 1.700,00 €
  • im Wert von € 600.000,00: 2.800,00 €
Testament
  • im Wert von € 100.000,00: 500,00 €
  • im Wert von € 300.000,00: 900,00 €
  • im Wert von € 600.000,00: 1.500,00 €
General- und Vorsorgevollmacht
  • im Wert von € 100.000,00: 500,00 €
  • im Wert von € 300.000,00: 900,00 €
  • im Wert von € 600.000,00: 1.500,00 €